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In den meisten Fällen stellt sich bei einer Bedarfsanalyse heraus, dass sich der Bedarf einer auch intern geschützten Kommunikation meist auf wenige Personen beschränkt, zum Beispiel Mitglieder der Geschäftsführung oder Personalabteilung. Für diesen eingeschränkten Personenkreis einen entsprechenden Schlüsselschutz zu etablieren ist von administrativen Aufwand eher gering und durchaus zu empfehlen.

  

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